Wer auf ein Hilfsmittel, wie zum Beispiel einen Elektro-Rollstuhl angewiesen ist, steht oft vor der Herausforderung der Finanzierung. Die Österreichische Gesundheitskasse kennt den enormen Bedarf und weiß, dass für sehr viele Betroffene ein Elektro-Rollstuhl eine große Erleichterung und Unterstützung im Alltag darstellt. Nun ist ein weiterer, echter Meilenstein in der Versorgung gelungen: die ÖGK hat Ende Jänner 2023 entschieden, unter Vorliegen aller Voraussetzungen, die es bei der Einreichung bedarf, drei Modelle der faltbaren Elektro-Rollstühle FreedomChair außertariflich zu genehmigen.

Bisher war die Kostenübernahme von Elektro-Rollstühlen immer eine Einzelfallentscheidung. Je nach gesetzlicher Krankenkasse und der entsprechenden ärztlichen Verordnung wurde dann entschieden ob die Kosten teilweise, ganz oder im schlimmsten Fall gar nicht übernommen wurden. Da die ÖGK die drei FreedomChair Modelle nun gelistet hat, ist die Einreichung und vor allem die Chance, dass die Kosten für das benötigte Modell übernommen werden, um einiges höher. Mit der jetzigen Entscheidung ist die Regelung nun klar und offiziell und die meisten anderen Krankenkassen orientieren sich an der ÖGK. Rechtsanspruch auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse gibt es jedoch keinen.

Verordnung und Einreichung bei der ÖGK

Falls Personen einen Elektro-Rollstuhl benötigen, um ihren Alltag wieder besser meistern zu können, empfiehlt sich zuallererst immer der Weg ins Sanitätshaus. Hier können sich Betroffene genau erkundigen, welche Auswahl es an Elektro-Rollstühlen gibt und welches Modell am besten zu den unterschiedlichen und individuellen Bedürfnissen passt. Die Einreichung bei der Krankenkasse und die Abwicklung übernehmen in der Regel auch direkt die Sanitätshäuser, der Kunde muss lediglich die ärztliche Verordnung bringen, welche die ärztliche Diagnose und die Empfehlung für einen faltbaren Elektro-Rollstuhl beinhaltet. Je besser und genauer diese Verordnung erstellt wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der gewünschte Rollstuhl bewilligt wird.

Die drei FreedomChair Modelle im Überblick

Einer der drei genehmigten Elektro-Rollstühle ist der FreedomChair A08L, auch „Der Starke“ genannt. Dieses Modell überzeugt mit allen Vorzügen des FreedomChair. Die großen Räder, der starke Motor und die sehr hohe Steigfähigkeit machen den A08L zum perfekten Begleiter im Außenbereich. Egal ob Wald- Wiesen- oder Schotterwege, mit dem A08L sind die unterschiedlichsten Gelände- und Bodenbeschaffenheiten kein Problem mehr. Er hat Platz für 3 Batterien und schafft somit eine Reichweite von bis zu 45 Kilometern. Umfangreiches Zubehör erlaubt die individuelle Anpassung an die persönlichen Bedürfnisse des Nutzers.

Der FreedomChair A06L – „Der Komfortable“ – ist eine ideale Lösung, wenn es sowohl um die Verwendung im Innenraum als auch im Außenbereich geht. Der A06L ist sehr wendig, was gerade bei engeren Räumen, bspw. in Altbauten oder in Pflegeheimen, von Vorteil ist. Im Außenbereich überzeugt der „kleine Bruder“ des A08L mit 25% Steigfähigkeit und max. 30 km Reichweite. Die Nutzlast ist mit 120 kg etwas geringer als beim A08L.

Des Weiteren genehmigt wird der FreedomChair A09, der „XL – Rollstuhl“, der besonders für schwergewichtige Nutzer bis 227 kg geeignet ist. Die maximale Steigfähigkeit und die hohe Reichweite von bis zu 60 km machen ihn zu einem sicheren Begleiter im Alltag und auf Reisen. Auf der großen, bequemen Sitzfläche sitzt man wie in einem Fauteuil. Die breiten, komfortablen Armlehnen sind stufenlos höhenverstellbar bzw. abnehmbar, womit auch ein Seiteinstieg bzw. Transfer leicht und optimal möglich ist.